Das Arbeitsrecht gehört zu den Themengebieten, denen sich sowohl der Arbeitgeber als auch der Arbeitnehmer tagtäglich konfrontiert sieht.
Das Zusammenspiel von Arbeitsverträgen, Betriebsvereinbarungen, Tarifverträge und höherrangigem Recht ist mitunter komplex und bedarf genaue Kenntnisse. Wir beraten Sie gerne umfassend zu diesem Themenbereich.
Hinweis:
Sollten Sie eine Kündigung erhalten haben, so ist müssen innerhalb von 3 Wochen Kündigungsschutzklage beim Arbeitsgericht erheben. Sollte diese Frist nicht eingehalten werden, so gilt die Kündigung nach § 7 KSchG von Anfang an als wirksam.
Wir bitten Sie daher uns möglichst frühzeitig zu kontaktieren und einen Termin zu vereinbaren.
Zu unseren Leistungen gehören:
- alle aktuellen Fragen zum Hinweisgebergesetz
- Aufhebungsverträge
- Abmahnungen
- Anwendung von Tarifverträgen
- Fragestellungen zum Betriebsrat
- Betriebsübergang und Unternehmensnachfolge
- Erstellung von Sozialplänen
- Fragen zu Urlaub und Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall
- Fragen zum gelebten Arbeitsverhältnis
- Gestaltung von Arbeitsverträgen
- Gestaltung von Geschäftsführer- und Vorstandsverträgen
- Kirchliches Arbeitsrecht
- Kündigungen und Kündigungsschutz
- Personalvertretungsrecht
